Als Einrichtung der Tierärztekammer Niedersachsen sind wir für mehr als 8.000 Mitglieder und ihre Angehörigen ein kompetenter Partner für eine sichere Zukunft. Unser berufsständisches Versorgungswerk begleitet Sie bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Auch bei anderen Themen wie dem Mutterschutz oder dem Sterbegeld können Sie auf unsere Leistungen vertrauen – und das seit mehr als 60 Jahren!
Wir sind Tierärztinnen und Tierärzte. Das bedeutet: Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Sie stehen. Unsere Erfahrung und Kompetenz bringen wir in die Gremien ein und arbeiten als Vertreter der Tierärztekammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein Hand in Hand für Sie und die anderen mehr als 8.000 Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen.
Der Vorstand leitet die Tierärzteversorgung Niedersachsen, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsrates aus und legt den Geschäftsbericht vor.
Unser Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Sieben Tierärztinnen und Tierärzte werden dabei von zwei Sachverständigen beraten, die ihre Kompetenz zu den Themen Kapitalanlage und Recht einbringen. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre.
Vorsitzender
Tierärztekammer Niedersachsen
Stellv. Vorsitzender,
Tierärztekammer Bremen
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Hamburg
Finanzsachverständiger
juristischer Sachverständiger
Unser Aufsichtsrat besteht aus zehn Mitgliedern, die von den jeweiligen Landestierärztekammern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Zustimmung zu den strategischen Richtlinien der Verwaltung, die Prüfung des Jahresabschlusses und das Aufstellen von Richtlinien für die Kapitalanlage.
Vorsitzender
Tierärztekammer Niedersachsen
Stellv. Vorsitzender,
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen
Ehrenmitglied
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Bremen
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Hamburg
gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Nach § 7 der Alterssicherungsordnung bedient sich der Vorstand einer Geschäftsführung. Mit der Ärzteversorgung Niedersachsen ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden. Zusammen mit der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt, der Steuerberaterversorgung Niedersachsen sind wir dort in einem großen Verbund zusammengeschlossen.
Die Geschäftsführer der Ärzteversorgung Niedersachsen führen auch die Geschäfte der TIVN:
Sie müssen die Beitragsdaten für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte melden, die Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Die Daten sind an die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden – die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH).
Unter dem Kennzeichen PB ist auch bei Selbstzahlern (BZ = 0) ausschließlich der Gesamtrentenversicherungspflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu melden. Nur so ist eine korrekte und reibungslose elektronische Verarbeitung gewährleistet.
Melden Sie ausschließlich unter der erweiterten Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV). So kann die Beitragserhebung der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung und den jeweiligen Mitgliedern korrekt zugeordnet werden. Verwenden Sie die erweiterte Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Sonderzeichen oder Leerstellen.
Erteilen Sie der Tierärzteversorgung Niedersachsen ein Lastschriftmandat, werden die Beiträge für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte mit Hilfe der abgegebenen monatlichen Beitragserhebungen generiert und in der Regel am 10. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht.
Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
Die Beiträge sind bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck immer Ihre eigene Betriebsnummer und den maßgebenden Abrechnungszeitraum an. Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied ergänzen Sie bitte dessen erweiterte Mitgliedsnummer ohne die Eingabe von Leerzeichen. Nur so können wir die Beiträge korrekt zuordnen.
Die Tierärzteversorgung Niedersachsen nimmt ab Rentenbeginn keine Beiträge mehr an. Der Arbeitgeberanteil ist an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.
Sie haben Fragen zu den Gremien oder der Struktur der Tierärzteversorgung Niedersachsen? Werte wie Transparenz, Offenheit und Vertrauen sind das Fundament, auf dem wir gemeinsam für Ihre Ziele arbeiten. Daher beraten wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover
0511 / 7 00 21-0
0511 / 7 00 21-312
info@tivn.de
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der Tierärzteversorgung Niedersachsen sowie die hierauf basierenden Bestimmungen und Ordnungen des Versorgungswerks.
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Das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) finden Sie hier.