Kinderzuschuss

Kinderzuschuss

Weil jedes Kind zählt

Klar – Kindererziehung ist teuer. Gerade in Deutschland. Wir möchten aber, dass sich Ihre Entscheidung für Nachwuchs positiv auf das Rentenkonto auswirkt. Deshalb erhalten Sie bei uns für jedes Kind einen attraktiven Zuschuss.

Kinderzuschuss

Fakten im Überblick

Wir zahlen Ihnen den Kinderzuschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.  Falls sich Ihr Nachwuchs in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann der Kinderzuschuss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert werden.

 

Auch bei körperlichen oder psychischen Gebrechen, die die Selbstversorgung des Kindes beeinträchtigen, unterstützen wir Sie – über den gesamten Zeitraum der Beeinträchtigung.

1. Kind
10%
2. Kind
20%
3. Kind
30%

Höhe des Zuschusses

 

Für jedes berechtigte Kind erhöht sich:

  • Ihre Altersrente um 10,00 %
  • Ihre Berufsunfähigkeitsrente um 10,00 %

 

Berechtigte Kinder

 

  • Ihre ehelichen Kinder
  • Ihre in den Haushalt aufgenommenen Stiefkinder
  • Ihre für ehelich erklärten Kinder
  • Ihre an Kindes Statt angenommenen Kinder
  • Ihre nichtehelichen Kinder, für die Ihre Unterhaltspflicht festgestellt ist

 

Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover

0511 / 7 00 21-0


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