Eine Mitgliedschaft

Viele Vorteile

Als Mitglied unserer Tierärzteversorgung profitieren Sie von vielfältigen Leistungen und einer kompetenten Beratung.

Tierärzteversorgung Niedersachsen

So werden Sie Mitglied

Ob selbstständige Tierärztin mit eigener Praxis oder angestellter Tierarzt: Als Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen profitieren Sie von zahlreichen Leistungen und sind Teil einer starken Solidargemeinschaft. Mehr als 8.000 Mitglieder haben sich bereits für uns entschieden. Sie wollen nun ebenfalls diesen Schritt gehen? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

 

Übrigens: Sie sind Mitglied der Tierärztekammer in Niedersachsen, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein? Dann sind Sie grundsätzlich auch Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen.

Selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte

 

  • Beitrag: Ihr Pflichtbeitrag beträgt 16 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG 2024 = 7.550,00 Euro monatlich), also 1.208 Euro monatlich. Erreichen Ihre Jahreseinkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tätigkeit nicht die BBG, zahlen Sie monatlich 16 Prozent Ihrer Einkünfte. Die Einkünfte sind durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder eine Kopie des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen.

 

  • Überleitung: Haben Sie weniger als 97 Monate zu einer anderen Tierärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.

Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte

 

  • Beitrag: Sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.404,30 Euro monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

 

  • Befreiung von der Versicherungspflicht: Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Tierärzteversorgung Niedersachsen befreien lassen. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.

 

  • Überleitung: Haben Sie weniger als 97 Monate zu einer anderen Tierärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.
Unser Video zur Mitgliedschaft

Unser Video zur Mitgliedschaft

Kurz und knapp, das wichtigste zur Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Niedersachsen

Wer kann nicht Mitglied werden?

Sofern Sie als Mitglied der Tierärztekammer Niedersachsen, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein als Beamtin/Beamter oder als Sanitätsoffizierin/Sanitätsoffizier tätig sind, sind Sie von der Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Niedersachsen ausgenommen. Dies gilt ebenfalls für Tierärztinnen und Tierärzte ohne tierärztliche Tätigkeit.

Unser Video zur Mitgliedschaft

Unser Video zur Mitgliedschaft

Kurz und knapp, das wichtigste zur Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Niedersachsen

 

Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover

0511 / 7 00 21-0


0511 / 7 00 21-312


info@tivn.de

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