Mit dem Sterbegeld unterstützen wir Ihre Familie und leisten einen Beitrag zu den Aufwendungen für die Bestattung.
In Deutschland existieren sowohl Bestattungs- als auch Friedhofspflichten. Das bedeutet: Verstorbene Personen müssen in dafür vorgesehenen Bereichen beigesetzt werden. Für die Angehörigen bedeutet dies neben dem Trauerprozess und zahlreichen organisatorischen Aufgaben auch die Konfrontation mit vielen anfallenden Kosten. Ausgaben für den Sarg, die Trauerzeremonie, das Grab, den Grabstein und die Grabpflege, diverse Gebühren und zusätzliche Kosten müssen getragen werden. Je nach Bestattungsart, der Größe der Trauerzeremonie oder der Wahl des Grabsteins können die Gesamtkosten leicht eine fünfstellige Summe erreichen. Die Tierärzteversorgung Niedersachsen unterstützt bei dem Tod eines Mitgliedes daher die Angehörigen mit einem Sterbegeld. Dieses steht nacheinander dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie den Kindern zu. Das Sterbegeld wird jeweils ausgezahlt und fällt nicht in den Nachlass.
Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover
0511 / 7 00 21-0
0511 / 7 00 21-312
info@tivn.de