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Befreiungsantrag

Jetzt online stellen

Hier finden Sie alle Informationen zum GRV-Befreiungsantrag.

Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannten Befreiungsanträge – online gestellt werden. Die bisherigen Papiervordrucke der Deutschen Rentenversicherung sind nun nicht mehr zulässig.
Hier weitere wichtige Informationen im Überblick.

Wann ist ein Befreiungsantrag zu stellen?

Sofern Sie als Tierärztin oder Tierarzt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So können die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis an uns gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass für jede Beschäftigung und bei jedem Beschäftigungswechsel ein Antrag zu stellen ist. Damit die Befreiung zum Beschäftigungsbeginn erteilt werden kann, ist diese innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn zu beantragen. Stellen Sie den Antrag nach Ablauf dieser Frist, so wirkt die Befreiung erst ab dem Tag der Antragsstellung.

Wie ist der Befreiungsantrag zu stellen?

Ihren Antrag stellen Sie komfortabel online. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier:

Zur Antragsstellung

Bitte beachten Sie: Das Antragstellerportal unterstützt folgende Webbrowser: Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Safari.

Welche Daten werden für die Antragsstellung benötigt?

Folgende Informationen sind im Antrag anzugeben:

 

  • Ihre personenbezogenen Daten
  • Ihre Adresse
  • der Name Ihres Versorgungswerkes
  • der Name der berufsständischen Kammer und der Beginn Ihrer dortigen Mitgliedschaft
  • die genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit
  • der Beginn der Beschäftigung
  • der Name und die Anschrift Ihres Arbeitgebers

 

Sofern Ihnen die Betriebsnummer Ihres Arbeitgebers, Ihre Mitgliedsnummer der Tierärzteversorgung Niedersachsen und Ihre Sozialversicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind, sollten Sie diese ebenfalls im Antrag angeben. Ein wichtiger Hinweis: Je genauer Ihre Angaben im Antrag sind, desto schneller kann Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung bearbeitet werden.

Was passiert nach dem Absenden des Antrages?

Ihr Antrag wird auf direktem elektronischen Wege an uns weitergeleitet und von uns weiterverarbeitet. Wir übermitteln Ihren Antrag ebenfalls elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung.

 

Den Bescheid erhalten Sie wie bisher per Post.

 

Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover

0511 / 7 00 21-0


0511 / 7 00 21-312


info@tivn.de

Schreiben Sie uns





    Tierärzteversorgung Niedersachsen

    Gutenberghof 7

    30159 Hannover

    Telefon: 0511 / 7 00 21-0

    Fax: 0511 / 7 00 21-312

    E-Mail: info@tivn.de

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