Hier finden Sie alle Informationen zum GRV-Befreiungsantrag.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannten Befreiungsanträge – online gestellt werden. Die bisherigen Papiervordrucke der Deutschen Rentenversicherung sind nun nicht mehr zulässig.
Hier weitere wichtige Informationen im Überblick.
Wann ist ein Befreiungsantrag zu stellen?
Wie ist der Befreiungsantrag zu stellen?
Ihren Antrag stellen Sie komfortabel online. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier:
Bitte beachten Sie: Das Antragstellerportal unterstützt folgende Webbrowser: Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Safari.
Welche Daten werden für die Antragsstellung benötigt?
Folgende Informationen sind im Antrag anzugeben:
Sofern Ihnen die Betriebsnummer Ihres Arbeitgebers, Ihre Mitgliedsnummer der Tierärzteversorgung Niedersachsen und Ihre Sozialversicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind, sollten Sie diese ebenfalls im Antrag angeben. Ein wichtiger Hinweis: Je genauer Ihre Angaben im Antrag sind, desto schneller kann Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung bearbeitet werden.
Was passiert nach dem Absenden des Antrages?
Ihr Antrag wird auf direktem elektronischen Wege an uns weitergeleitet und von uns weiterverarbeitet. Wir übermitteln Ihren Antrag ebenfalls elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung.
Den Bescheid erhalten Sie wie bisher per Post.
Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover
0511 / 7 00 21-0
0511 / 7 00 21-312
info@tivn.de