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Melden Sie

Ihre Mitarbeiter Elektronisch

Auf dieser Seite können Sie Daten zu monatlichen Beitragszahlungen elektronisch melden.

Arbeitgebermeldeverfahren

Wir stehen an Ihrer Seite

Sie beschäftigen angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind? Dann sind Sie laut § 28a Absatz 10 und 11 SBV IV) zur elektronischen Meldung der monatlichen Beitragszahlungen verpflichtet. Das elektronische Arbeitgebermeldeverfahren bietet eine korrekte Zuordnung der Rentenversicherungsbeiträge und Änderungsmitteilungen erreichen die Versorgungswerke zeitnah.

Annahmestelle der Daten
Melde- bzw. Annahmestelle der Daten für die berufsständischen Versorgungswerke ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH). Die DASBV leitet die Daten an die berufsständischen Versorgungswerke weiter. Einzelheiten zur Beitragserhebung finden Sie unter www.dasbv.de.

Jetzt zur DASBV

Service-Bereich

  • SEPA

  • Bankverbindung

  • Beitrag 2024

  • Betriebsnummer

Hier können Sie sich das Lastschriftmandat für Arbeitgeber als PDF-Formular herunterladen.

 

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis: Für die Darstellung der Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe.

Commerzbank AG, Hannover
IBAN DE77 2508 0020 0738 1116 00

 

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf
IBAN DE43 3006 0601 0002 2999 33

Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte zahlen analog zur Deutschen Rentenversicherung einen Beitrag von 18,60 % ihres Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 7.550,00 EUR monatlich. Der monatliche Höchstbeitrag liegt damit bei 1.404,30 €.

 

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, dem von der Versicherungspflicht befreiten Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen, einen Zuschuss in Höhe von 50,00 % des Beitrages zu zahlen, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten wäre (§ 172 a SGB VI).

Die Betriebsnummer der Tierärzteversorgung Niedersachsen lautet 29437257.

Häufige Fragen für Arbeitgeber

und die dazugehörigen Antworten

Für wen müssen die Daten gemeldet werden?

Sie müssen die Beitragsdaten für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte melden, die Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.

An wen müssen die Daten gemeldet werden?

Die Daten sind an die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden – die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH).

Welcher Pflichtbeitrag (Kennzeichen PB) ist bei Selbstzahlern zu melden?

Unter dem Kennzeichen PB ist auch bei Selbstzahlern (BZ = 0) ausschließlich der Gesamtrentenversicherungspflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu melden. Nur so ist eine korrekte und reibungslose elektronische Verarbeitung gewährleistet.

Unter welcher Mitgliedsnummer ist zu melden?

Melden Sie ausschließlich unter der erweiterten Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV). So kann die Beitragserhebung der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung und den jeweiligen Mitgliedern korrekt zugeordnet werden. Verwenden Sie die erweiterte Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Sonderzeichen oder Leerstellen.

Können Beiträge auch direkt eingezogen werden?

Erteilen Sie der Tierärzteversorgung Niedersachsen ein Lastschriftmandat, werden die Beiträge für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte mit Hilfe der abgegebenen monatlichen Beitragserhebungen generiert und in der Regel am 10. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.

Was ist bei der Überweisung der Beiträge zu beachten?

Die Beiträge sind bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck immer Ihre eigene Betriebsnummer und den maßgebenden Abrechnungszeitraum an. Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied ergänzen Sie bitte dessen erweiterte Mitgliedsnummer ohne die Eingabe von Leerzeichen. Nur so können wir die Beiträge korrekt zuordnen.

Was passiert mit den Beiträgen ab Rentenbeginn im Versorgungswerk?

Die Tierärzteversorgung Niedersachsen nimmt ab Rentenbeginn keine Beiträge mehr an. Der Arbeitgeberanteil ist an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

 

Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover

0511 / 7 00 21-0


0511 / 7 00 21-312


info@tivn.de

Schreiben Sie uns

Tierärzteversorgung Niedersachsen

Gutenberghof 7

30159 Hannover

Telefon: 0511 / 7 00 21-0

Fax: 0511 / 7 00 21-312

E-Mail: info@tivn.de

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