Gerade in jungen Jahren scheint die eigene Rente noch in weiter Ferne zu liegen. Dabei ist eine frühzeitige und durchdachte Altersvorsorge der beste Weg, um sich auf den eigenen Ruhestand vorzubereiten. Wir möchten, dass Sie optimal vorbereitet sind und stehen Ihnen daher mit unseren Leistungen für die Altersrente und Teilrente zur Seite.
Mit dem Erreichen der Regelaltersrente haben Sie Anspruch auf eine Altersrente. Der exakte Zeitpunkt ist durch das jeweilige Geburtsjahr definiert. Tierärztinnen und Tierärzte, die vor dem 01. Januar 1953 geboren wurden, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sind Sie nach dem 31. Dezember 1952 geboren, wird die Regelaltersgrenze angehoben. Diese Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|---|---|
1953 | 65 Jahre plus 2 Monate | 1959 | 66 Jahre plus 2 Monate |
1954 | 65 Jahre plus 4 Monate | 1960 | 66 Jahre plus 4 Monate |
1955 | 65 Jahre plus 6 Monate | 1961 | 66 Jahre plus 6 Monate |
1956 | 65 Jahre plus 8 Monate | 1962 | 66 Jahre plus 8 Monate |
1957 | 65 Jahre plus 10 Monate | 1963 | 66 Jahre plus 10 Monate |
1958 | 66 Jahre | ab 1964 | 67 Jahre |
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1953 | 65 Jahre plus 2 Monate |
1954 | 65 Jahre plus 4 Monate |
1955 | 65 Jahre plus 6 Monate |
1956 | 65 Jahre plus 8 Monate |
1957 | 65 Jahre plus 10 Monate |
1958 | 66 Jahre |
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1959 | 66 Jahre plus 2 Monate |
1960 | 66 Jahre plus 4 Monate |
1961 | 66 Jahre plus 6 Monate |
1962 | 66 Jahre plus 8 Monate |
1963 | 66 Jahre plus 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Sie möchten gerne früher in Rente gehen? Kein Problem – auch das ist möglich. Denn der Rentenbeginn lässt sich bis zu 60 Monate vorziehen. Die Höhe der Rente wird dabei für jeden Monat um 0,36 Prozent gekürzt. Diese Kürzung betrifft die vorgezogene Rente, nicht die Regelaltersrente. Sie können den Beginn der Rente auch bis zu 36 Monate aufschieben und so weiter Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt nachgehen. Eine rückwirkende Antragsstellung ist allerdings nicht möglich. Übrigens: Sie erhalten Ihre Rente unabhängig von der weiteren Ausübung einer tierärztlichen Tätigkeit, dem Bezug anderer Renten, Pensionen oder sonstigen Einkünften.
Mehr Zeit für Familie, Freunde oder Hobbies: Ein Wunsch, den viele Veterinäre haben. Mit der Altersteilzeit gibt es daher ein Modell, das wir unseren Mitgliederinnen und Mitgliedern anbieten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video oder im persönlichen Gespräch mit uns.
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